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Leistungskatalog Schornsteinfegerarbeiten
 

Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Leistungsspektrum rund um die Feuerungs-, Lüftungs- und Abgasanlage an.

Die Arbeiten werden selbstverständlich entsprechend den maßgebenden Regelungen, wie der Kehr- und Überprüfungsordnung, dem Bundesimmissionsschutzgesetz und den relevanten Arbeitsblättern des Zentralinnungsverbandes (ZIV) der Schornsteinfeger ausgeführt.


Eine fachliche, zuverlässige und termingerechte Ausführung ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

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Als Schornsteinfegermeisterbetrieb haben wir seit dem 01.01.2013 gemäß dem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG - die Möglichkeit, in freiem Wettbewerb, alle handwerklichen Schornsteinfegerarbeiten auch in einem erweiterten Umland auszuführen.

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Leistungskatalog:

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Kehren von Rauchgasschornsteinen

Die Bundeskehr- und Überprüfungordnung regelt die 

gesetzliche Pflicht des Kehrens von Schornsteinen,

die mit festen Brennstoffen (z.B. Holz, Kohle ...) betrieben

werden.

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Die Reinigung (Fegen) der Schornsteine und Verbindungsstücke von Feuerstätten hilft die Gefahr eines Rußbrandes zuvermindern. Bei einem solchen Rußbrand bläht sich eine Rußschicht im Schornstein um das bis zu zehnfache auf und lässt damit den Schornstein zuwachsen. Ausgelöst durch die enorme Hitze, kann der Schornstein reißen und es kommt somit zu größeren Schäden.

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Überprüfung und Reinigung von Abgasanlagen

Die Überprüfung von Abgasanlagen von Öl- und

Gas-Feuerstätten, ist auf Grund der Kehr- und

Überprüfungsordnung wie die Schornsteinreinigung

eine gesetzliche Pflicht. 

 

Um eine Reduzierung des möglichen Gefahrenpotentials sowie der Schadstoffemissionen zu gewährleisten, wird hierbei die ordnungsgemäße Abführung der Abgase überprüft.

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Abgaswegüberprüfung und Kohlenmonoxidmessung an Öl- und Gasfeuerstellen

Bei der Abgaswegüberprüfung (Gas- und Ölfeuerstätten)

wird die Messung des Kohlenmonoxid (CO)-gehaltes

vorgenommen sowie der Gesamtzustand der Feuerstätte 

und die sichere Ableitung von Abgasen überprüft.  

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Kohlenmonoxid ist ein geruchs- und geschmackneutrales Gas, wodurch es durch den Menschen nicht wahrgenommen wird, obwohl es für den Menschen giftig ist. Der Vergleich mit anderen Ländern zeigt die Notwendigkeit, Gas- und Ölfeuerstätten auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Länder mit z.B. 10 Mio. Einwohnern und ohne CO-Messung/Überprüfung durch den Schornsteinfeger, haben  jährlich 200 - 300 CO-Todesfälle zu beklagen. Deutschland hingegen mit 82 Mio. Einwohnern und mit CO-Messung und Überprüfung durch den Schornsteinfeger hat jährlich ca. zehn CO-Todesfälle zu beklagen.

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Emissionsmessung nach 1. Bundesimmissionsschutzverordnung 

Die 1. Verordnung zum

Bundsimmisionsschutzgesetz (Kleinfeuerungsanlagen-

verordnung) erläutert was Feuerstätten und Brennstoffe

sind sowie deren Nutzung und Effizienz.

Außerdem legt sie die Grenzwerte für Emmissionen von Feuerstätten fest. Eine flächendeckende Überwachung durch einen neutralen Sachverständigen, ihren Schornsteinfeger, gewährleistet das die Grenzwerte eingehalten werden und Umweltschutz stattfindet.

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Beratung feste Brennstoffe

Beratung bei bestehenden Feuerstätten hinsichtlich der 

sachgerechten Bedienung, ordnungsgemäßen Lagerung

des Brennstoffes sowie der Besonderheiten beim Umgang

mit festen Brennstoffen.

Feuerholz
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Neutrale Beratung

  • in feuerungstechnischen Fragen  

  • im Brandschutz  

  • in Sicherheitsausrüstung für die Feuerungsanlagen  

  • zum Bereich Energie

  • zur Ausführung 

Beratung
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