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EFFIZIENZ.CHECK FÜR GASHEIZUNGEN

Gemäß der am 01. Oktober 2022 in Kraft getretenen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (§ 2 EnSimiMaV), sind die Eigentümer einer Gaszentralheizung aufgefordert einen „Effizienz.Check“ der Anlage von einem Schornsteinfeger, einem Heizungsbauer oder Energieberater bis zum 15.09.2024 durchführen zu lassen.

 

Der Effizienz.Check dient dazu Energie-Einsparmöglichkeiten aufgrund ungünstiger Einstellungen oder auch energieverzehrender Anlagenkomponenten aufzuzeigen. Ziel ist es, festzustellen, ob Ihre Anlage durch veränderbare Einstellungen oder den geringinvestiven Austausch von Komponenten Energie (Strom- und Gas) einsparen kann, um für Sie Kosten und bundesweit den Erdgasverbrauch zu minimieren.

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Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit dem Ergebnis des Effizienz.Checks. Der Bericht führt Optimierungsbedarfe auf und weist auf entsprechende Maßnahmen hin: Gibt es Einstellungen, die verändert bzw. angepasst werden müssen? Sind Rohrleitungen zu dämmen? Sollte ein hydraulischer Abgleich gemacht werden? Ist die Heizungspumpe auszutauschen?

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Wir als Ihr Schornsteinfegerbetrieb bieten Ihnen den Effizienz.Check gerne an. Falls Sie bereits Kunden bei uns sind, kann sie Durchführung im Rahmen der von Ihnen bereits beauftragten und gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten erfolgen. Umfang und Kosten des Effizienz.Checks richten sich nach dem zeitlichen Aufwand und den Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort.

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Haben Sie Fragen zum Thema EFFIZIENZ.CHECK oder möchten Sie uns mit der Durchführung des EFFIZIENZ.CHECK's beauftragen, 

dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular 

oder rufen Sie uns an.

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Welche Überprüfungen werden durchgeführt

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